Die Kolpingsfamilie Osterhofen hatte zu einem Vortrag zum Thema „Rente“ geladen und dafür knapp 40 Zuhörende gewinnen können. Referent Josef Voit begann mit grundsätzlichem, so zeigte er auf, dass bis zum 31.12.2005 - nach Abzug des Steuerfreibetrages - nur 50% der Rentenbezüge zu versteuern waren. Ab dem 01.01.2006 trat eine neue Regelung in Kraft, welche besagt, dass der zu versteuernde Rentenanteil steigt, je später der jemand in Rente geht. So lag der Ertragsanteil zunächst bei 52% (2006) und stieg jährlich um 2 Prozentpunkte bis ins Jahr 2022. Seither steigt der nach Abzug des Freibetrages zu versteuernde Anteil nur noch um 1 Prozentpunkt bis 100% (2040). Für alle, die bis 2039 erstmals Rente erhalten, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Dieser Freibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt unverändert. Das gelte auch bei Rentenerhöhungen. Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind auch in voller Höhe zu versteuern. Bei Fragen oder Zweifeln zur Höhe der Rente bzw. des Freibetrages könne man sich an die Prüfstelle der Deutschen Rentenversicherung in Weiden wenden.
Zur Berechnung der zu versteuernden Rente würden alle Renteneinkünfte zusammengezählt (gesetzliche, Renten aus Versorgungskassen wie Riester, Rentenversicherung, etc.). Wenn jedoch jemand eine Rente direkt vom ehemaligen Arbeitgeber bezieht, sei dies eine Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit und würde dementsprechend besteuert. Voit zeigte auch die sieben verschiedenen Einkommensarten auf. Er empfiehlt jedem Rentner eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und sich ggf. Hilfe bei einem Steuerberater zu holen. Der Referent ging auch auf Fragen aus dem Publikum ein und konnte so schlussendlich Grundsätzliches zum Thema Rente darlegen. Der Vortrag war keinesfalls dazu gedacht, Steuerfachleute zu ersetzen, sollte aber kleinen Beitrag zur Aufklärung beim Thema Rente leisten.