Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Die Prävention gegen sexualiserte Gewalt ist uns ein großes Anliegen.

Seit 2019 ist es für jeden kirchlichen Rechtsträger Pflicht, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dies geht aus der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz und den daraus resultierenden diözesanen Ausführungsbestimmungen hervor.

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Das ISK soll, ganz nach den Worten Adolph Kolpings, ein in die Tat umgesetztes Zeichen gegen sexualisierte Gewalt sein. Damit das gut gelingen kann, haben wir zur Erarbeitung eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die alle Kolping-Bereiche im Bistum Passau abbildet:

  • Kolpingwerk
  • Kolping Bildungswerk  / Akademie
  • AG Familie
  • Kolping Stiftung
  • Kolpingjugend

Hier halten wir euch über den aktuellen Stand der AG auf dem Laufenden.

  • Partizipationsanalyse: fertig
  • Risiko- und Schutzanalyse: fertig
  • Verschriftlichung des ISK: in Arbeit

Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt seit 2012 vor, dass (ehren- und hauptamtliche) in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen müssen. Auch bei uns ist das, neben anderen Bausteinen in der Präventionsarbeit, ein wichtiger Punkt.

Vorsitzende von Kolpingsfamilien, die kein eingetragener Verein sind, bitten wir, die Diözesanstelle bei einem Wechsel oder bei einer Neubesetzung in der Leitung von Kindern und Jugendlichen zu informieren.
Notwendig sind dabei dann folgende Daten:

  • Vor- und Nachname
  • ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Kolpingsfamilie

 

Vorsitzende von Kolpingsfamilien, die eingetragene Vereine sind, sind dafür verantwortlich erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse einzusehen. Dies muss zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme von Personen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben geschehen und dann fortlaufend alle fünf Jahre.
Das Führungszeunis muss nach der Einsichtnahme der jeweiligen Person wieder zurückgegeben werden. Die Einsichtnahme muss dokumentiert werden.
Ein Prüfschema, wer ein eFZ vorliegen muss, findet ihr nachfolgend:

Hier kommt ihr zum Internetauftritt des Bistum Passau zum Thema Prävention und Intervention:

 

Ansprechpartnerin zum Thema Prävention

Johanna Seiler Jugendreferentin +49 (0)851 393-7364 +49 151 180 299 09 johanna.seiler@bistum-passau.de
Schön reden tut´s nicht, die Tat ziert den Mann.
Adolph Kolping (RV 1855, Seite 163)