Die Prävention gegen sexualiserte Gewalt ist uns ein großes Anliegen.
Seit 2019 ist es für jeden kirchlichen Rechtsträger Pflicht, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dies geht aus der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz und den daraus resultierenden diözesanen Ausführungsbestimmungen hervor.